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LFG § 121a., gültig von 01.09.1997 bis 20.08.1998

§ 121a.

Aufstellung und Anwendung kompatibler technischer Spezifikationen für die Beschaffung von Ausrüstungen und Systemen für das Flugverkehrsmanagement

(1) Die Austro Control GmbH oder andere zur Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiete der Flugsicherung ermächtigte natürliche oder juristische Personen haben die gemäß der Richtlinie 93/65/EWG des Rates der Europäischen Union vom von der Europäischen Kommission als verbindlich erklärten Normen der Europäischen Organisation für Flugsicherung EUROCONTROL im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben entsprechend zu berücksichtigen.

(2) Alle Hinweise auf solcherart für verbindlich erklärten Normen von EUROCONTROL werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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HAAAF-31419