EisbG § 89. Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI), gültig ab 23.12.2020

§ 89. Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI)

Unter technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) versteht man Spezifikationen, die für jedes Teilsystem oder Teile davon im Hinblick auf die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen gelten und die die Interoperabilität des Eisenbahnsystems gewährleisten.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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ZAAAF-31413