EisbG § 17. Erforderlichkeit der
Genehmigung, gültig von 27.07.2006 bis 26.11.2015
§ 17. Erforderlichkeit der Genehmigung
Zum Bau und zum Betrieb von sowie zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen auf einer nicht-öffentlichen Eisenbahn ist die Genehmigung erforderlich.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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ZAAAF-31413