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EisbG § 174. Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 38/2004, BGBl. I Nr. 96/2013, gültig von 19.06.2013 bis 26.11.2015

10. Teil Benannte Stellen, Bestimmte Stellen und akkreditierte interne Stellen

1. Hauptstück Benannte Stellen

3. Abschnitt Benennung

§ 174. Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 38/2004

Zum Zeitpunkt der Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 38/2004 zum Bau und zum Betrieb von Straßenbahnen und Nebenbahnen, die nicht mit anderen Haupt- oder Nebenbahnen vernetzt sind, verliehene Konzessionen berechtigen weiterhin zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen auf den in diesen Konzessionen ausgewiesenen Eisenbahnen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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ZAAAF-31413