Suchen Hilfe
EisbG § 16f. Erlöschen der Verkehrskonzession, BGBl. I Nr. 125/2006, gültig von 27.07.2006 bis 26.11.2015

3. Teil Bau und Betrieb von Eisenbahnen, Bau und Betrieb von Schienenfahrzeugen auf Eisenbahnen und Verkehr auf Eisenbahnen

3. Hauptstück Verkehrskonzession

§ 16f. Erlöschen der Verkehrskonzession

§ 15k gilt auch für Verkehrskonzessionen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
ZAAAF-31413