EisbG § 16f. Erlöschen der
Verkehrskonzession, BGBl. I Nr. 125/2006, gültig von 27.07.2006 bis 26.11.2015
3. Teil Bau und Betrieb von Eisenbahnen, Bau und Betrieb von Schienenfahrzeugen auf Eisenbahnen und Verkehr auf Eisenbahnen
3. Hauptstück Verkehrskonzession
§ 16f. Erlöschen der Verkehrskonzession
§ 15k gilt auch für Verkehrskonzessionen.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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ZAAAF-31413