10. Teil Benannte Stellen, Bestimmte Stellen und akkreditierte interne Stellen
1. Hauptstück Benannte Stellen
2. Abschnitt Anforderungen für die Benennung einer Konformitätsbewertungsstelle
§ 169. Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
2. Hauptstück
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften, Verweisungen
Die Aufgaben und Befugnisse der Arbeitsinspektion nach dem Arbeitsinspektionsgesetz 1993, BGBl. Nr. 27/1993, insbesondere die Überwachung der Einhaltung der zum Schutz der Arbeitnehmer erlassenen Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen, erstrecken sich auch auf Zugangsberechtigte mit Sitz im Ausland, insoweit Tätigkeiten nach diesem Bundesgesetz in Österreich ausgeübt werden.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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ZAAAF-31413