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EisbG § 131a. Personenbezogene Bezeichnungen, gültig von 27.07.2006 bis 22.04.2010

§ 131a. Personenbezogene Bezeichnungen

Alle in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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