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EisbG § 129. Voraussetzungen, gültig ab 23.04.2010

§ 129. Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis sind:

1. die Vollendung des 20. Lebensjahres;

2. eine mindestens neunjährige Schulausbildung (Primar- und Sekundarstufe) sowie der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung, die der Stufe 3 gemäß der Entscheidung 85/368/EWG über die Entsprechungen der beruflichen Befähigungsnachweise zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 199 vom S 56, entspricht;

3. die physische Eignung zum selbständigen Führen und Bedienen von Triebfahrzeugen;

4. die arbeitspsychologische Eignung zum selbständigen Führen und Bedienen von Triebfahrzeugen;

5. allgemeine Fachkenntnisse über das selbständige Führen und Bedienen von Triebfahrzeugen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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ZAAAF-31413