EisbG § 111. Dateneingabe in das Europäische Register
genehmigter Fahrzeugtypen, BGBl. I Nr. 143/2020, gültig ab 23.12.2020
8. Teil Interoperabilität
2. Hauptstück Interoperabilität des Eisenbahnsystems
6. Abschnitt Schienenfahrzeuge
§ 111. Dateneingabe in das Europäische Register genehmigter Fahrzeugtypen
Für die Übermittlung von Angaben zu den von ihr erteilten Fahrzeugtypgenehmigungen zwecks Eintragung in das Europäische Register genehmigter Fahrzeugtypen ist die Behörde zuständig.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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ZAAAF-31413