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SWK 23-24, 20. August 2024, Seite 1067

BMF-Info zu ukrainischen Kfz

Mit Info des 2024-0.564.311, kommt es zu einer Änderung des Pkt 5 der Info des 2022-0.335.782, hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe, der Kraftfahrzeugsteuer und der (motorbezogenen) Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit ukrainischer Zulassung.

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