Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23-24, 20. August 2024, Seite 1033

Ertragsteuer-Update August 2024: Aktuelle BFG-Rechtsprechung auf einen Blick

Gerald Ehgartner und Markus Knechtl

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die ertragsteuerliche BFG-Rechtsprechung für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. Besteuerung von in Österreich ansässigem Flugpersonal nach dem DBA Malta

Entscheidung: RV/7102502/2024; Revision zugelassen.

Normen: § 1 Abs 2 EStG; Art 15 Abs 3 und Art 23 Abs 1 DBA Malta.

Bei der Besteuerung von in Österreich ansässigem Flugpersonal nach dem DBA Malta schließt sich das BFG – abweichend von einer BMF-Rechtsauskunft – der herrschenden Literaturmeinung an und geht von einem Redaktionsversehen hinsichtlich des Wortes „nur“ im deutschsprachigen Text von Art 23 Abs 1 DBA Malta aus.

Dieses Redaktionsversehen lässt sich demnach im Auslegungsweg derart beheben, dass dem englischsprachigen Text der Vorzug gegeben wird. Zumal die englischsprachige Fassung keine Entsprechung zu dem Wort „nur“ enthält, hat nach Beurteilung durch das BFG der Ansässigkeitsstaat (Österreich) in der vorliegenden Konstellation, in der der Quellenstaat (Malta) das Besteuerungsrecht hat, nach Art 23 Abs 1 DBA Malta die Einkünfte freizustellen.

Verfahren: Der Beschwerdeführer ist ein in Österreich ansässiger Pilot, tätig im internationalen Flugverkehr. Im Streitjahr 2022 war er bei einer Fluggesellschaft mit ...

Daten werden geladen...