Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erweiterung des Geltungsbereichs der VO (EG) 883/2004
Mit Wirkung ab wurde der persönliche Geltungsbereich der VO (EG) 883/2004 und der Durchführungsverordnung (EG) 987/2009 auf Sachverhalte zwischen der Schweiz und den EFTA-Mitgliedstaaten ausgeweitet. Der folgende Beitrag soll einen Überblick geben, wer vom Geltungsbereich der Verordnung umfasst ist und welche rechtlichen Alternativen im Falle einer Nichtanwendung zur Verfügung stehen.
Bereits durch die VO (EWG) 1408/71 und die Durchführungsverordnung (EWG) 574/72 wurde ein Grundstein für die Koordination einzelstaatlicher Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit sogenannter Wanderarbeitnehmer gelegt, die einer grenzüberschreitenden Tätigkeit nachgingen. Aufgrund der raschen Entwicklung auf dem Gebiet des freien Personenverkehrs und der damit verbundenen Arbeitnehmerfreizügigkeit sollten ab dem Jahr 2004 durch die VO (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der dazu ergangenen Durchführungsverordnung (EG) 987/2009 mit Gültigkeit ab länderübergreifende Sachverhalte zwischen Staatsangehörigen der EU-Staaten im Verhältnis zu anderen EU-Staaten neu geregelt werden.
Geltungsbereich der VO (EG) 883/2004
Der Geltungsbereich der VO (EG) 883/2004 wurde suk...