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BFGjournal 6, Juni 2016, Seite 222

Übernahme von Begräbniskosten bei Liegenschaftsübergabe als außergewöhnliche Belastung?


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Übernahme von Begräbniskosten bei Liegenschaftsübergabe als außergewöhnliche Belastung?
RV/5100235/2015, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

Mit Notariatsakt übergaben die Eltern des Beschwerdeführers diesem und seiner Lebensgefährtin eine Liegenschaft (Einfamilienhaus), die vom Beschwerdeführer als Nebenwohnsitz verwendet wurde, gegen diverse Gegenleistungen. Eine dieser Gegenleistungen war, dass der Beschwerdeführer für die Begräbniskosten der Übergeber (einschließlich Grabpflege und Grabeinlösung) insoweit aufzukommen habe, als diese Auslagen nicht von einer Versicherung der Übergeber getragen bzw im Nachlass der Übergeber Deckung finden würden.

2. Die Entscheidung

Gemäß § 34 Abs 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs 2 EStG 1988) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18 EStG 1988) ua außergewöhnliche Belastungen abzuziehen.

Aus der Rechtsprechung des VwGH (Erkenntnis vom , 2010/15/0003) müssen die als außergewöhnliche Belastung anzuerkennenden Aufwendungen mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verbunden sein. Es muss sich daher um „verlorenen“ Aufwand handeln. Davon kann jedoch keine Rede sein, wenn es im Zusammenhang mit dem Aufwan...

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