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Ermittlung des Einheitswertes eines Wassergrundstückes im Uferbereich eines großen Sees
Nach Ansicht des BFG ist bei der Bewertung eines Wassergrundstückes im Uferbereich eines großen Sees nicht der Preis pro Quadratmeter das wesentliche preisbestimmende Merkmal, sondern neben dem ungehinderten Zugang zum See die Möglichkeit der Nutzung des Uferbereiches. Im Vergleich zum Vergleichsgrundstück wurde daher die Uferlänge und nicht die Anzahl der Quadratmeter (Fläche des Grundstückes) als die ausschlaggebende Größe für die Bewertung angesehen.
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RV/5101240/2009, Revision zugelassen |
1. Der Fall
Mit Feststellungsbescheid zum stellte das Finanzamt im Wege einer Nachfeststellung den Einheitswert für ein Wassergrundstück im Uferbereich eines großen Sees fest. Vorher galt dieses Wassergrundstück im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes als mitbewertet.
In der Beschwerde beantragte der Beschwerdeführer, dass das beschwerdegegenständliche Grundstück nicht als unbebautes Grundstück, sondern als landwirtschaftliches Vermögen (Fischerei) mit dem entsprechenden Hektarsatz bewertet werden möge. Im Zuge der daraufhin vom Finanzamt durchgeführten Ermittlungen wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer das Fischereirecht für den betreffenden Teil des Sees ...