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WWFSG 1989 § 25., LGBl. Nr. 7/2024, gültig ab 01.03.2024

I. HAUPTSTÜCK WOHNBAUFÖRDERUNG

§ 25.

entfällt; LGBl. Nr. 7/2024 vom

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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NAAAF-30967

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