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UStG 1994 Artikel 24b Zoll- und Steuerlager, BGBl. I Nr. 106/1999, gültig ab 15.07.1999

Artikel 24b Zoll- und Steuerlager

Die Verordnungsermächtigung des § 24b gilt sinngemäß für Erwerbe von Gegenständen, die in eine im § 24b Abs. 1 Z 2 genannte Regelung überführt werden sollen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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ZAAAF-30963

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