SPG § 95. Verweisungen, BGBl. Nr. 566/1991, gültig ab 01.05.1993
9. Teil Schlußbestimmungen
§ 95. Verweisungen
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
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