zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
SPG § 17., BGBl. Nr. 566/1991, gültig von 01.05.1993 bis 30.09.2000

1. Teil

3. Hauptstück Begriffsbestimmungen

§ 17.

Mit beträchtlicher Strafe bedroht sind gerichtlich strafbare Handlungen, die mit mehr als sechsmonatiger Freiheitsstrafe bedroht sind.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
FAAAF-30961