Betriebsstätten-Handbuch
2. Aufl. 2015
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Kapitel 11 Sonderfälle
Wassermeyer
A. Gewinn einer Geschäftsleitungsbetriebsstätte
I. Begriffliches 11.1
II. Allgemeine Grundsätze 11.5
III. Zuordnung von Aufwendungen 11.10
IV. Zuordnung der Erlöse 11.14
V. Zuordnung von Wirtschaftsgütern 11.19
VI. Gewinnlose Geschäftsleitungsbetriebsstätte 11.20
I. Begriffliches
Zu behandelnde Fragen. Die Geschäftsleitung ist ein zentraler steuerrechtlicher Begriff, der in § 10 AO als „Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung“ definiert wird. Der Begriff kann Auswirkungen auf die persönliche Steuerpflicht (§§ 1 und 2 KStG), auf die Existenz inländischer Einkünfte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Nr. 3 EStG), auf die Zerlegung der KSt und GewSt, auf die Anerkennung eines Unternehmens als Organträger und auf die Finanzamtszuständigkeit (§§ 18 ff. AO) haben. Wegen der Abgrenzung der Geschäftsleitungsbetriebsstätte von anderen Betriebsstätten wird auf die Ausführungen im Kapitel 2 verwiesen. Hier wird lediglich erörtert, wann und unter welchen Voraussetzungen einer Geschäftsleitungsbetriebsstätte ein anteiliger Erfolgsbeitrag zugeordnet werden kann, wie die innerhalb einer Geschäftsleitungsbetriebsstätte anfallenden Aufwendungen zuzuordnen sind und welchen Einfluss die Zentralfunktion einer Geschäftsleitungsbetriebsstätte auf die...