Finanzstrafrecht 2023
1. Aufl. 2024
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S. 21. Gebotene Sorgfalt bei der Fahrlässigkeitsbeurteilung
Die Entwicklungen und Spezialisierungen des modernen Wirtschaftsverkehrs und die damit einhergehende Konfrontation mit vielfältigen neuen Formen und Methoden missbräuchlichen und kriminellen Verhaltens führen in vielen Rechtsbereichen zu einer starken Zunahme unternehmerischer Pflichten, sei es durch Statuierung neuer Melde- und Berichtspflichten oder durch Ausweitung bestehender Kontroll- und Prüfungsvorgaben. Das Gesetz gibt dabei angesichts der Vielgestaltigkeit der möglichen Ausgangssituationen nur selten exakt vor, wie sich ein Normadressat zu verhalten hat, sondern arbeitet von jeher mit Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen. Diese deuten die maßgeblichen Pflichten nur an und zwingen den durch die Vorschrift Verpflichteten sowie den Rechtsanwender zur selbständigen Konkretisierung im Einzelfall. Die Verletzung dieser Pflichten ist regelmäßig mit Sanktionen bedroht; entweder durch spezifische Strafvorschriften oder über allgemeine Sanktionsnormen wie §§ 33 ff FinStrG. Insbesondere, wenn die Fahrlässigkeit unter Strafe steht, ergeben sich Fragen, die bislang nur unzureichend Gegenstand des durch das allgemeine Gewaltstrafrecht g...