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BFGjournal 12, Dezember 2015, Seite 464

Errichtung einer Dienstwohnung für den Geschäftsführer einer GmbH

Aufwendungen einer Kapitalgesellschaft für die Errichtung von Wohnraum sind als verdeckte Ausschüttung anzusehen, wenn einem Nichtgesellschafter ein Vermögensvorteil in Hinblick auf seine zukünftige Gesellschafterstellung zukommt. Voraussetzung ist ein enger zeitlicher oder sachlicher Zusammenhang der Zurverfügungstellung der Wohnung mit der Übertragung der Gesellschaftsanteile (, Revision nicht zugelassen).

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