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BFGjournal 5, Mai 2015, Seite 203

Wann sind die Kündigungsmöglichkeiten beschränkt, dass von einem Bestandvertrag auf bestimmte Dauer auszugehen ist?


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Wann sind die Kündigungsmöglichkeiten beschränkt, dass von einem Bestandvertrag auf bestimmte Dauer auszugehen ist?
RV/7102166/2012; , RV/7102780/2012, Revision jeweils nicht zugelassen

1. Der Fall

1.1. Sachverhalt 1 ()

Ein Pachtvertrag über einen Backwarenshop auf Selbstbedienungsbasis mit Café samt Räumlichkeiten wurde abgeschlossen und sollte nach fünf Jahren ohne Kündigung enden. Dem Verpächter steht das Recht zu, bei Vorliegen der Kündigungsgründe analog §§ 30 und 31 MRG, Verletzung der Vertragspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung, das Pachtverhältnis vorzeitig unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten aufzukündigen. Der Pachtzins wurde mit 12 % des Jahresnettoumsatzes, das ist der erzielte Umsatzerlös nach Abzug der Skonti und Umsatzsteuer aus dem Verkauf und der Nutzungsüberlassung von Erzeugnissen und Waren sowie aus Dienstleistungen an Endverbraucher, bestimmt.

Das Finanzamt ging bei der vorläufigen Festsetzung der Bestandvertragsgebühr von der Bruttomonatspacht aus und beurteilte den Bestandvertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, da er jederzeit kündbar sei. Nach Bekanntgabe des tatsächl...

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