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BFGjournal 11, November 2014, Seite 397

VwGH versagt Kosten für Fitnessstudio Anerkennung als außergewöhnliche Belastung

Wolfgang Nemec

Aufgrund einer Amtsbeschwerde hob der VwGH eine Berufungsentscheidung des damaligen UFS wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes mit der Begründung auf, dass eine vor Besuch des Fitnessstudios ausgestellte ärztliche Anordnung auf Heilgymnastik bei einem Physiotherapeuten nicht durch eine weitere Anordnung dieses Physiotherapeuten auf Fortsetzen der Übungen auf Geräten eines Fitnessstudios „weitergeführt“ werden kann. Im Übrigen dürfen nach dem Gesetz ärztliche Tätigkeiten, also auch die Anordnung eines Fitnessstudios, nicht durch Physiotherapeuten ausgeübt werden.


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RV/7104255/2014; 2012/15/0136; RV/0132-W/11

1. Der Fall

Nach dem unstrittigen Sachverhalt leidet die 62-jährige Berufungswerberin und später mitbeteiligte Partei im VwGH-Verfahren an den Folgen einer Wirbelsäulenverletzung. In einem vor Besuch des Fitnessstudios ausgestellten Schreiben eines Arztes für Allgemeinmedizin wurden nach ausführlicher medizinischer Diagnose zehn Einheiten Massage und zehn Einheiten Heilgymnastik bei einem Physiotherapeuten verordnet. Die Berufungswerberin absolvierte Massagen sowie Übungen und setzte am Ende der Einheiten unter Anordnung des Physiother...

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