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BFGjournal 10, Oktober 2014, Seite 375

Anschaffungszeitpunkt von Wertpapieren

Der Zeitpunkt, zu dem das Wertpapier auf dem Depot als zugegangen ausgewiesen wird, ist der Anschaffungszeitpunkt des Wertpapiers. Die körperliche Aufnahme des Wirtschaftsguts in den Betrieb des Erwerbers ist nicht erforderlich (Verweis auf ) ( RV/7100104/2013, Revision zugelassen).

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