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Verfassungskonformität der eingeschränkten Abzugsfähigkeit von Managergehältern?
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Verfassungskonformität der eingeschränkten Abzugsfähigkeit von Managergehältern? | |
/2014 (Normenprüfung); beim VfGH anhängig unter G 136/2014 |
1. Die Entscheidung
Das BFG hat ein auf Art. 140 Abs. 1 Z 1 lit. a gestütztes Gesetzesprüfungsverfahren beim VfGH u. a. hinsichtlich der Verfassungskonformität der durch das AbgÄG 2014 begründeten Abzugsverbote betreffend 500.000 Euro übersteigende („Manager-“)Gehälter (§ 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 bzw. § 12 Abs. 1 Z 8 KStG 1988) wegen Bedenken aufgrund von Gleichheits- und Vertrauensschutzüberlegungen eingeleitet.
2. Praxishinweise
Die „Deckelung“ der Abzugsfähigkeit von Managergehältern ist in der Literatur – nicht weiter verwunderlich insbesondere von Seiten der Berater – auf Kritik gestoßen (vgl. etwa Plott, Beschränkte Abzugsfähigkeit von [Manager-]Gehältern über 500.000 Euro, RdW 2014/127, 91).
Mit dem gegenständlichen Beschluss hat das BFG erstmals von der ihm durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBI. Nr. 51/2012, gemäß Art. 140 Abs. 1 Z 1 lit. a B-VG eingeräumten Kompetenz Gebrauch gemacht, beim VfGH ein Normenprüfungsverfahren einzuleiten.
Dem Vernehmen nach wird der VfGH die Anlassfallwirkung auf alle offenen, auch an ihn noch nicht herangetragenen Beschwerdefälle erstrecken. Mit...