Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Baurechtskartell – Schadenersatz in Milliardenhöhe?
Das Kartellgericht hat am (veröffentlicht am ) eine Geldbuße von 62,35 Mio € über die PORR AG, das zweitgrößte österreichische Bauunternehmen, verhängt. Bereits im vergangenen Jahr musste der Branchenführer STRABAG eine Geldbuße von 45,37 Mio € hinnehmen. Es folgten nun im September 2022 das viertgrößte Bauunternehmen SWIETELSKY mit 27,15 Mio € und die etwas kleinere HABAU mit 26,33 Mio €. Als weitaus schlimmer als diese Geldbußen könnten sich allerdings die Schadenersatzforderungen der Geschädigten herausstellen.
1. Rechtliche Grundlagen
Hauptziel der EU ist ein gemeinsamer Markt. Auf diesem Markt sollen für alle Unternehmen möglichst gleiche Bedingungen gelten, nationale Beschränkungen sollen abgebaut und staatliche Interventionen einheitlichen Regeln unterworfen werden. Diese vor mehr als 60 Jahren begonnene Entwicklung ist noch lange nicht abgeschlossen. Die Fortschritte sind – seit dem EU-Beitritt Österreichs am – aber auch bei uns nicht zu übersehen.
Das Wettbewerbsrecht (veraltet: Kartellrecht) der EU soll dabei sicherstellen, dass auf dem gemeinsamen Markt ungehinderter Wettbewerb herrscht. Es gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und wird von der Europäischen Kommission...