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Schadenersatzzahlung eines Anlageberaters ist keine Betriebsausgabe
Eine freiwillig erfolgte Schadenersatzzahlung eines Anlageberaters (an seine Schwester) wegen eines Kursverlusts, wobei die durch ihn empfohlenen Wertpapiere noch nicht verkauft wurden, ist nicht als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig.
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RV/7100148/2011 (Revision nicht zugelassen) |
1. Der Fall
Der u. a. als Anlageberater tätige Beschwerdeführer hat im Zuge dieser Tätigkeit als Vermögensberater seiner Schwester Aktien als Veranlagung empfohlen, die durch die globale Finanzkrise stark an Wert verloren haben. Wegen dieser Fehlberatung wurde von der Schwester des Beschwerdeführers Schadenersatz gefordert. Strittig war in diesem Fall der Betriebsausgabenabzug der geleisteten Schadenersatzzahlung in Höhe von 20.000 Euro an die Schwester des Beschwerdeführers. Die Abgabenbehörde begründete ihre abweisende Berufungsvorentscheidung damit, dass Schadenersatzleistungen, die auf ein Fehlverhalten zurückzuführen sind, nur dann Betriebsausgaben bildeten, wenn das Fehlverhalten und die sich daraus ergebenden Folgen der betrieblichen Sphäre zuzurechnen seien, wenn also der Steuerpflichtige in Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit aus Versehen oder einem sonstigen ungewollten Verha...