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Highlights aus zehn Jahren Kammer Umsatzsteuer
Die zumeist als „Umsatzsteuer-Kammer“ bezeichnete Kammer für Umsatzsteuer und umsatzbezogene Abgaben sowie Umweltabgaben befasste sich in der Praxis hauptsächlich mit Themen zur Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVA) und Kraftfahrzeugsteuer (KFZSt).
Rahmenbedingungen der Kammertätigkeit
Bei der ersten Vollversammlung des BFG im Juni 2013 wurde dem Auftrag des § 11 BFGG entsprechend von den künftigen Richter:innen neben drei weiteren Kammern die USt-Kammer eingerichtet. Offenbar schätzte die Vollversammlung aufgrund meiner bereits beim UFS ausgeübten ähnlichen Tätigkeit den Nutzen einer Kammer für Umsatzsteuer höher ein als die befürchtete Gefahr für die Unabhängigkeit der richterlichen Tätigkeit. Frau Präsidentin Dr. Daniela Moser bestellte in der Folge mich und Barbara Wisiak zu den Vorsitzenden (oder nach unserem Verständnis zu „Kammerdienern“) der von der Vollversammlung eingerichteten Kammer. Der Rechnungshof erkannte in seinem Bericht aus dem Jahr 2021 keinerlei Gefahren für die richterliche Unabhängigkeit infolge der Kammertätigkeiten.
Im Gegensatz zu den drei anderen Kammern sollte die USt-Kammer nach den Intentionen des Gesetzgebers (Erl zur RV zum BFGG, BGBl I 2013/14) eine soge...