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Die neuen Regelungen des IDW ERS BFA 7 zur Ermittlung von Pauschalwertberichtigungen im HGB-Abschluss: Anrechnungsmodell oder IFRS-Methodik
Das IDW plant, die Stellungnahme des Bankenfachausschuss 1/1990: „Zur Bildung von Pauschalwertberichtigungen für das latente Kreditrisiko im Jahresabschluss von Kreditinstituten“ zu ersetzen und hat dazu den IDW ERS BFA 7 zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigung nach HGB veröffentlicht. Der Entwurf sieht ein prinzipienbasiertes Konzept zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigung vor oder wahlweise die Anwendung der IFRS 9-Methodik für die Ermittlung der Risikovorsorge in einem HGB-Abschluss. Nach dem im Entwurf vorgesehenen Konzept ist die Pauschalwertberichtigung als erwarteter Verlust über die Laufzeit des Kredits unter Anrechnung von vereinbarten Bonitätsprämien zu ermitteln. Aufgrund des Vorsichtsprinzips kann es notwendig sein, in Abweichung zu dem errechneten Betrag einen Mindestbetrag als Risikovorsorge anzusetzen.
Der Beitrag stellt die Regelungen des Entwurfs dar und geht auf ausgewählte Fragestellungen ein, die für bilanzierende Institute im Falle einer Verabschiedung umsetzungsrelevant sind.
1. Einleitung
Am hat der Bankenfachausschuss (BFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) den Entwurf einer IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung, IDW ERS BFA 7:...