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SWK 22, 5. August 2024, Seite 1020

EuGH bestätigt österreichische Beihilfemaßnahme zugunsten von Austrian Airlines

Entscheidung: Ryanair und Laudamotion/Kommission, C-591/21 P.

COVID-19: Der Gerichtshof bestätigt die Rechtmäßigkeit des nachrangigen Darlehens in Höhe von 150 Mio Euro, das Österreich im Sommer 2020 an Austrian Airlines gewährt hat. Er weist die von Ryanair und Laudamotion gegen die Genehmigung dieser Beihilfe durch die Kommission erhobene Klage endgültig ab.

Der Gerichtshof führt unter anderem aus, dass ein Mitgliedstaat eine Beihilfe, mit der durch ein außergewöhnliches Ereignis entstandene Schäden beseitigt werden sollen, aus objektiven Gründen einem einzelnen Unternehmen vorbehalten kann.

Link zur Pressemitteilung des EuGH: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2024-07/cp240122de.pdf.

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