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Drittstaats-Portfoliodividenden
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Drittstaats-Portfoliodividenden | |
RV/0837-W/10 (VwGH-Beschwerde zu 2013/13/0120 eingebracht) |
1. Die Entscheidung
In Bezug auf die Schweiz wurde erst mit dem Abänderungsprotokoll zum DBA vom der große Informationsaustausch eingeführt; die Bestimmungen dieses Protokolls gelten erst für Veranlagungsjahre ab 2012. Für Vorjahre (kleiner Informationsaustausch) ist hinsichtlich Portfoliobeteiligungen die Anrechnung der Schweizer Körperschaftsteuer unionsrechtlich nicht geboten.
2. Praxishinweise
Nach dem VwGH-Erkenntnis vom , 2011/15/0070 (vgl. Marschner, VwGH zur Besteuerung von Portfoliodividenden in Fällen bis 2010, UFSjournal 2011, 437; Laudacher, Besteuerung von Auslandsdividenden aus Drittstaaten vor dem Abgabenänderungsgesetz 2011, ; Blum, Besteuerung von Portfoliodividenden aus Drittstaaten, SWI 2012, 317) erfolgt nur bei jenen Drittstaaten eine Entlastung nach der Anrechnungsmethode, mit denen Österreich ein umfassendes Amtshilfeabkommen dahingehend geschlossen hat, dass es zum Informationsaustausch nicht nur zur Durchführung des DBA, sondern auch des innerstaatlichen Steuerrechts der Vertragsstaaten kommt. Das AbgÄG 2011 schuf für Veranlagungen...