zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 3, März 2014, Seite 101

Beteiligung an Zulieferunternehmen als notwendiges Betriebsvermögen

Melanie Raab und Bernhard Renner

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beteiligung an Zulieferunternehmen als notwendiges Betriebsvermögen
RV/0194-F/10

1. Die Entscheidung

Strittig war, ob eine vom Komplementär der Berufungswerberin (KG) gehaltene Beteiligung an einem Zulieferunternehmen zu dem notwendigen Betriebsvermögen der KG gehörte, damit die geltend gemachte Abschreibung dieser Beteiligung als (Sonder-) Betriebsausgaben Berücksichtigung finden konnte, und somit eine von der Berufungswerberin erworbene notleidende, gewinnmindernd ausgebuchte Forderung als Betriebsausgabe anzuerkennen war.

Die Frage, ob ein Wirtschaftsgut zum notwendigen Betriebsvermögen gehört oder nicht, ist nach der Rechtsprechung (vgl. z. B. ; , 99/15/0147; , 94/14/0091) nach folgenden Kriterien zu beurteilen: Notwendiges Betriebsvermögen sind jene Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen. Dabei sind für die Zuordnung die Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts, die Besonderheiten des Betriebs und des Berufszweigs sowie die Verkehrsauffassung maßgebend. Die vom Komplementär gehaltene Beteiligung ist zum notwendigen Betriebsvermögen zu zählen, wenn die Bete...

Daten werden geladen...