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Keine Gesellschaftsteuerpflicht bei Zeichnung von Genussrechten gegen Übernahme von Haftungen
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Keine Gesellschaftsteuerpflicht bei Zeichnung von Genussrechten gegen Übernahme von Haftungen | |
RV/1293-W/10 |
1. Die Entscheidung
Im Berufungsfall wurden der Enkelgesellschaft gegenüber Haftungs- bzw. Garantieerklärungen abgegeben und Genussrechte an der Tochtergesellschaft gezeichnet. Die S. 97 Tochtergesellschaft wurde seitens des Finanzamtes als Steuerschuldnerin der Gesellschaftsteuer herangezogen.
Gemäß § 2 Z 1 KVG unterliegen der Gesellschaftsteuer der Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber. Nach Art. 4 Abs. 1 lit. d der Kapitalansammlungsrichtlinie (Richtlinie des Rates vom betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital, 69/335/EWG) unterliegt die Erhöhung des Gesellschaftsvermögens einer Kapitalgesellschaft durch Einlagen jeder Art, für die Rechte gewährt werden, wie sie Gesellschaftern gewährt werden, der Gesellschaftsteuer. Solche Rechte sind insbesondere das Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung oder auf Liquidationserlöse der betreffenden Gesellschaft. Darunter sind auch Genussrechte zu verstehen, die i. d. R. gewährt werden, weil der Genussberechtigte dem Verpflichtenden Kapital zur Verfü...