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Mittelbare verdeckte Ausschüttung an Sohn der Alleingesellschafterin
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S. 95Mittelbare verdeckte Ausschüttung an Sohn der Alleingesellschafterin | |
RV/1476-L/08 (VwGH-Beschwerde zu 2013/15/0266 eingebracht) |
1. Die Entscheidung
Strittig war, ob das streitgegenständliche Projekt ein Projekt einer GmbH ist und demnach die Aufwendungen dafür von ihr geltend gemacht werden können oder ob eine verdeckte Ausschüttung vorliegt.
Der UFS ging von einer verdeckten Ausschüttung an die Alleingesellschafterin aus, die ihrem Sohn zugekommen ist. Dies wurde damit begründet, dass es sich beim gegenständlichen Geschäftsprojekt, hinsichtlich dessen ein Auslagenersatz an den Sohn erfolgte, nicht um eines der GmbH, sondern um eines des Sohnes selbst gehandelt habe. Es sei nämlich für einen Außenstehenden nicht ersichtlich gewesen, dass er – wie behauptet – im Auftrag der GmbH tätig geworden sei.
2. Praxishinweise
Die Zuwendung eines Vorteils an einen Anteilsinhaber kann auch darin liegen, dass eine ihm nahestehende Person begünstigt wird (z. B. , 0216; Jakom/Marschner, EStG6 [2013] § 27 Rz. 50; BFH , I R 45/11, BStBl. II 2013, 771; KStR 2013, Rz. 593; EStR 2000, Rz. 1197).
„Nahestehende“ sind primär solche, die mit dem Anteilsinhaber persönlich verbunden sind (z....