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Ertragsteuerpflicht eines Konvertierungsgewinns – keine nachträgliche Anschaffungskostenminderung
Bei einer bloßen Wertveränderung der Kaufpreisverbindlichkeit (z. B. Wertsicherungsklausel, Rentenwagnis) sind keine nachträglichen Anschaffungskosten anzusetzen (Doralt/Mayr, EStG [13. Lfg] § 6 Tz. 70); Wertsicherungsbeträge, die auf die Zeit nach der Lieferung entfallen, erhöhen nicht die Anschaffungskosten (Doralt/Mayr, EStG, [13. Lfg.] § 6 Tz. 95, unter Verweis auf , und ) ( RV/3608-W/09).