zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 2, Februar 2014, Seite 78

Unterlassung erforderlicher Sachverhaltsermittlungen durch Finanzamt

Das Finanzamt kann der zweiten Instanz keine Sachverhaltsermittlungen überbinden, die es selbst hätte durchführen müssen, um seinen eigenen Bescheid zu begründen. Wenn das Finanzamt in einem mit Berufung angefochtenen Bescheid vom Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts ausgeht, zu dessen Vorliegen es jedoch keinerlei Sachverhaltsermittlungen durchführte, und insbesondere die maßgebliche Höhe eines Verkehrswertes nicht ziffernmäßig angibt, was zur Berufungsentscheidung jedoch erforderlich wäre, so ist der Bescheid daher von der Abgabenbehörde zweiter Instanz aufzuheben und die Sache an das Finanzamt zurückzuverweisen ( RV/2573-W/13).

Daten werden geladen...