zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 2, Februar 2014, Seite 59

Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer?

(B. R.) – Der IX. Senat des BFH hat folgende Rechtsfragen dem Großen Senat des BFH zur Entscheidung vorgelegt: Können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn der jeweilige Raum (nahezu) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird, und können diese Aufwendungen entsprechend der jeweiligen Nutzung aufgeteilt werden? Der Steuerpflichtige hat das Arbeitszimmer zu 60 % zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt. Das Finanzgericht erkannte ihm 60 % des von ihm geltend gemachten Aufwands als Werbungskosten zu. Es wendete damit die Rechtsprechung des Großen Senats des BFH (Beschluss vom , GrS 1/06) an, wonach für Aufwendungen, die sowohl beruflich/betriebliche als auch privat veranlasste Teile enthalten (gemischte Aufwendungen), kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert ist, auch auf das häusliche Arbeitszimmer an (BFH , IX R 23/12).

Daten werden geladen...