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Unternehmereigenschaft; Zurechnung von Einnahmen; missbräuchliche Gestaltung im Sinne des UStG
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Unternehmereigenschaft; Zurechnung von Einnahmen; missbräuchliche Gestaltung im Sinne des UStG | |
RV/0334-F/10; beim VwGH anhängig unter 2013/15/0300 |
1. Der Fall
Der Berufungswerber hat mit Kaufvertrag vom ein Wohnungseigentumsobjekt erworben. Der Berufungswerber war zu diesem Zeitpunkt Student und weilte in den USA. Der Kaufvertrag wurde daher vom Vater des Berufungswerbers unterfertigt. Dieser verfügte über eine Spezialvollmacht zum Erwerb dieser Wohnungseigentumseinheit. Der Berufungswerber hat diesen Erwerb zur Gänze fremdfinanziert. Der Vater des Berufungswerbers hat für den Kredit gebürgt. Der Berufungswerber hat das Eigentum an der Liegenschaft erworben und hat sie an seinen Vater, der Arzt ist, zu fremdüblichen Konditionen vermietet.
2. Die Entscheidung
Die Entscheidung des UFS: Die Vermietungsleistung ist dem Berufungswerber als Leistendem und seinem Vater als Leistungsempfänger zuzurechnen. Die Spezialvollmacht zum Abschluss des Kaufvertrags und des Kreditvertrags ändert an der Zurechnung nichts, da diese nur dadurch bedingt war, dass der Berufungswerber zur Zeit des Abschlusses des Kaufvertrags und des Kreditvertrags in den USA weilte. Weiters geht aus der Spezialv...