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Ertraglose Vermietung: entfaltete Betätigung, Einkunftsquelle oder Liebhaberei?
Werden aus einer Betätigung nur geringe bzw. über einen bestimmten Zeitraum hin gar keine Einnahmen erzielt, ist zu klären, inwieweit die daraus resultierenden Verluste bzw. Werbungskostenüberschüsse mit positiven Einkünften ausgeglichen werden können. Eine derartige Konstellation betrifft einerseits bereits die Frage, ob überhaupt eine Tätigkeit entfaltet wurde, bzw. andererseits jene der Einkunftsquelleneigenschaft bzw. Liebhaberei. Auch eine Vermietung, die bereits nach der Vorbereitungsphase (z. B. infolge verschlechterter Wirtschaftslage) wieder eingestellt wird, kann bei Nachweis einer ernsthaften Vermietungsabsicht einkommensteuerlich relevant und einer Liebhabereiprüfung zu unterziehen sein.
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1. Der Fall
Ein Steuerpflichtiger erklärte Einkünfte aus der Vermietung von zwei bebauten Liegenschaften. Hinsichtlich der Liegenschaft 1 erklärte er stets Gewinne; hinsichtlich der Liegenschaft 2 im selben Ort beträchtliche Werbungskostenüberschüsse (zwischen 2004 und 2008 ca. 68.000 Euro), wobei er nur im Jahr 2004 Einnahmen (1.500 Euro) erzielte.
Anlässlich einer Außenprüfung vertrat der Prüfer die Ansicht, hinsichtlich der Liegenschaft 2 h...