Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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5.250 Zwischenstaatliche Rechtshilfe in Steuerstrafsachen
( – 66/06, BStBl. I 2006, 698)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für den zwischenstaatlichen Rechtshilfeverkehr in Steuerstrafsachen (einschließlich Steuerordnungswidrigkeiten) die nachfolgenden Grundsätze. Dieses Schreiben gilt nicht für Abgaben, die in die Zuständigkeit der Zollverwaltung fallen.
Übersicht
Abkürzungsverzeichnis
1 Allgemeines
1.1 Zwischenstaatliche Rechtshilfe in Steuerstrafsachen
-
1.2 Rechtsgrundlagen
1.2.1 Überblick
1.2.2 Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (EuRhÜbk)
1.2.3 Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten (MS) der Europäischen Union (EU-RhÜbk) und Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)
1.2.4 Bilaterale Rechtshilfeabkommen
1.2.5 Rechtshilfe ohne völkerrechtliche Vereinbarung
1.2.6 Verhältnis der Regelungen zueinander
1.3 Verhältnis zur Amtshilfe in Steuersachen
1.4 Rechtshilfeverkehr und Steuergeheimnis
1.5 Bewilligungsbefugnis im zwischenstaatlichen Rechtshilfeverkehr
1.6 Umfang des zwischenstaatlichen Rechtshilfeve...