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EuInsVO: Vorabentscheidungsverfahren zur schuldbefreienden Zahlung nach Insolvenzeröffnung
Art 31 EuInsVO; § 3 IO.
https://doi.org/10.47782/oeba202408061001
Vorabentscheidungsverfahren zur schuldbefreienden Zahlung nach Insolvenzeröffnung I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gem Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist Art 31 Abs 1 der EuInsVO 2015 dahin auszulegen, dass unter Leistungen an den Schuldner, die an den Verwalter des Insolvenzverfahrens geleistet hätten werden müssen, iSd Bestimmung auch solche Leistungen fallen, die aus einem Rechtsgeschäft, das der Schuldner erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Übergang der Befugnisse auf den Verwalter abgeschlossen hat, resultieren?
Für den Fall, dass diese Frage bejaht wird:
2. Ist Art 31 Abs 1 EuInsVO 2015 dahin auszulegen, dass als Ort der Leistung iSd Bestimmung jener Ort anzusehen ist, von dem aus die Zahlung des Dritten durch Überweisung von einem dortigen Bankkonto erfolgt, auch wenn der Dritte nicht in diesem, sondern einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, der Abschluss des Rechtsgeschäfts und die Leistung des Schuldners wiederum nicht dort, sondern über eine Zweigniederlassung des Dritten in einem weiteren Mitgliedstaat erfolgten, nämlich in jenem, in dem das Insolvenzve...