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Pendlerpauschale bei mehreren Wohnsitzen
§ 16 Abs 1 Z 6 lit f EStG ist im Wortlaut nicht eindeutig, zumal bei der Berücksichtigung des Pendlerpauschales im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz für die Berechnung des Pendlerpauschales maßgeblich ist ().