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Widersprüchliche Rechtsprechung zu Schmutzzulagen für Rauchfangkehrer
; ; , RV/3100369/2021; , RV/6100246/2023.
Das BFG hat sich zuletzt mehrmals mit der Steuerbefreiung für Schmutzzulagen an Rauchfangkehrer auseinandergesetzt und ist dabei zu widersprüchlichen Ergebnissen gekommen:
1. Hinsichtlich der Angemessenheit einer Schmutzzulage verweisen alle Entscheidungen auf das angeführte grundlegende Erkenntnis des VwGH, wonach sich diese nach dem Sach- und Zeit(mehr)aufwand, der dem Arbeitnehmer durch die Verschmutzung bzw deren Beseitigung üblicherweise erwächst, richtet (siehe dazu die Praxis-News vom Jänner 2022, ASoK 2022, 35)
Diesbezüglich kam das BFG aber – trotz der weitgehend gleichen Sachverhalte (die Arbeitnehmer konnten während der Arbeitszeit im Betrieb [unter teilweiser Verwendung eigener Körperhygieneprodukte] duschen und mussten die bei Erbringung der Arbeitsleistung verwendete Kleidung selbst reinigen) – zu völlig unterschiedlichen Beurteilungen:
In der erstgenannten Entscheidung wurden hinsichtlich des Prüfungszeitraums 2009 bis 2011 monatliche Kosten von 290 Euro geschätzt. In der zweitgenannten Entscheidung wurden für die Kalenderjahre 2009 und 2010 maximale Monatskosten vo...