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Sonderwochengeld schließt Wochengeldlücke
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Mutterschutzgesetz, das Väter-Karenzgesetz, das Landarbeitsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (Sonderwochengeld-Gesetz), BGBl I 2024/64; dazu in diesem Heft Höllwarth, Neuerungen des Sonderwochengeld-Gesetzes, .
Das Wochengeld ist eine Geldleistung aus der Krankenversicherung, die den Entfall des Arbeitsentgelts für die Zeit des individuellen bzw generellen Beschäftigungsverbots ausgleichen soll. Das Wochengeld steht nicht zu, wenn eine Frau während einer Mutterschaftskarenz neuerlich schwanger wird und zu Beginn des neuen Mutterschutzes nicht mehr krankenversichert ist, weil Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind bereits ausgelaufen (und auch die Schutzfristklausel des § 122 Abs 3 ASVG nicht anwendbar) ist (siehe dazu die Praxis-News vom August 2015, ASoK 2015, 317 f). Da in diesem Fall aufgrund der Karenz weder Wochengeld noch eine Entgeltfortzahlung beansprucht werden können, hat der OGH bereits vor fast zwei Jahren entschieden, dass diese „Wochengeldfalle“ der unionsrechtlichen Mutterschutzrichtlinie widerspricht ().
Aus diesem Grun...