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Zur Rechtsqualität und Bindungswirkung von Konsultationsvereinbarungen
Die zur Sicherstellung der einheitlichen Beurteilung von grenzüberschreitenden Sachverhalten zwischen Finanzbehörden zweier Länder abgeschlossenen Konsultationsvereinbarungen werden auf der internationalen Ebene als völkerrechtliche Verträge qualifiziert. Diese sind sowohl für die unterzeichnenden Behörden als auch für die von ihnen vertretenen Länder verbindlich. Die Rechtsqualität und die Bindungswirkung von Konsultationsvereinbarungen auf der nationalen Ebene sind von deren Umsetzung in das innerstaatliche Recht abhängig. De lege lata werden diese in Form von Verwaltungsvorschriften oder Rechtsverordnungen transformiert. Beide vorgenannten Alternativen können jedoch bereits durch Fachgerichte für unanwendbar erklärt werden, insbesondere wenn diese aus Sicht der Rechtsprechung mit dem höherrangigen Recht, darunter auch dem DBA, in Widerspruch stehen.
The consultation agreements concluded between the tax authorities of two countries to ensure the uniform assessment of cross-border issues qualify as international agreements at the international level. These are binding both for the autho...