Mitarbeiterbeteiligung
1. Aufl. 2024
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S. 75Kapitel 6: Start-up-Mitarbeiterbeteiligung
6.1. Übersicht
In der Start-up-Szene mehrten sich in den letzten Jahren die Rufe nach einer – im Vergleich zu den bestehenden Kapitalgesellschaften GmbH und AG – flexibleren Gesellschaftsform und damit zusammenhängender steuerlicher Begünstigungen, die das Bundesministerium für Justiz mit dem Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2023 und das Bundesministerium für Finanzen mit dem Start-up-Förderungsgesetz beantwortet hat.
Hintergrund der Änderungen ist die Attraktivierung des internationalen Wirtschaftsstandortes Österreich und die Schaffung einer zusätzlichen Form der Mitarbeiterbeteiligung mit dem Fokus auf Start-ups.
Mit dem „Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz“ (FlexKapGG) wurde die neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG) eingeführt, die auch mit dem internationalen Rechtsformzusatz FlexCo (für Flexible Company) bezeichnet werden kann und besonders für innovative Start-ups und Gründer in der Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bietet.
Zusätzlich wurde im Zuge der Schaffung der neuen Rechtsform der FlexKapG das GmbH-Mindeststammkapital auf € 10.000,-- abgesenkt, was zugleich einen Beitrag zur weiteren Ve...