Mitarbeiterbeteiligung
1. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 64Kapitel 5: Belegschaftsbeteiligungsstiftung und Mitarbeiterbeteiligungsstiftung
5.1. Übersicht
Neben die Belegschaftsbeteiligungsstiftung (§ 4d Abs 3 EStG) ist 2018 die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung (§ 4d Abs 4 EStG) getreten. Die beiden Formen unterscheiden sich wesentlich in ihrer Ausgestaltung und Funktion. Während bei der Belegschaftsbeteiligungsstiftung die Mitarbeiter rein von den Ausschüttungen profitieren sollen, jedoch kein Eigentum an den Aktien erwerben, erwerben sie bei der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung sehr wohl Eigentum an den Aktien, diese werden jedoch von der Stiftung verwaltet und das Stimmrecht aller Mitarbeiter gebündelt von der Stiftung ausgeübt. Anders als die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung verwahrt die Belegschaftsbeteiligungsstiftung die Beteiligung nicht treuhändig für die Begünstigten (Mitarbeiter), sondern ist selbst wirtschaftliche Eigentümerin der Anteile.
Nachstehend werden beide Stiftungsarten jeweils genauer behandelt und an den entsprechenden Stellen gegenübergesellt.
5.2. Wirtschaftlicher Gehalt
Der wirtschaftliche Gehalt kann je nach Ausgestaltung der Stiftungslösung sehr unterschiedlich sein.
Belegschaftsbeteiligungsstiftung
Die Belegschaftsbeteiligungsstiftung (§ 4d Abs 3 EStG) ist eine Priv...