Fraunschiel/Lauber/Mohr

Berufsrecht für Bilanzbuchhalter

dbv

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7041-0856-2

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Berufsrecht für Bilanzbuchhalter (1. Auflage)

S. 88Kapitel 16: Was passiert, wenn Sie die Bestimmungen des BiBuG 2014 nicht einhalten?

16.1. Geldstrafen

Eine Verwaltungsstrafe von bis zu € 20.000,-- droht in den folgenden Fällen:

  • Wenn eine Person oder eine Gesellschaft Tätigkeiten eines Bilanzbuchhalters, Buchhalters oder Personalverrechners anbietet oder ausübt, aber keine Berufsberechtigung nach BiBuG 2014 besitzt.

  • Wenn eine Person oder Gesellschaft Tätigkeiten anbietet oder ausführt, die nicht im Berechtigungsumfang ihrer Berufsberechtigung enthalten sind.

    ZB ein selbständiger Buchhalter bietet Arbeitnehmerveranlagungen an.

  • Wenn ein Berufsberechtigter seine Verschwiegenheitsverpflichtung verletzt.

  • Wenn ein Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des EWR oder der Schweiz, der in Österreich vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen anbietet oder ausübt, die in den Berechtigungsumfang eines Bilanzbuchhaltungsberufes fallen, nicht die Bezeichnung seines Niederlassungsstaates verwendet.

  • Wenn ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des EWR oder der Schweiz, der in Österreich vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen anbietet oder ausführt, die in den Berechtigungsumfang eines Bi...

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