Fraunschiel/Lauber/Mohr

Berufsrecht für Bilanzbuchhalter

dbv

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7041-0856-2

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Berufsrecht für Bilanzbuchhalter (1. Auflage)

S. 85Kapitel 15: Arbeiten über die Grenze

Die Europäische Union beinhaltet für ihre Bürger 4 Grundfreiheiten, ua

  • die Dienstleistungsverkehrsfreiheit, die Freiheit, in jedem EU-Staat seine Dienstleistungen anzubieten und

  • die Personenverkehrsfreiheit, die Freiheit in jedem EU-Staat zu leben und zu arbeiten.

Die rechtliche Umsetzung dieser Freiheiten finden Sie für Bilanzbuchhaltungsberufe in den Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit.

15.1. Dienstleistungsfreiheit

Personen, die eine Berufsberechtigung, die in den Berechtigungsumfang eines Bilanzbuchhalters, Buchhalters oder Personalverrechners fällt, in ihrem Herkunftsstaat besitzen, dürfen auch in Österreich ihre Leistungen erbringen.

Folgende Voraussetzungen sind dafür zu erfüllen:

  • sie müssen Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz sein

  • sie müssen dort ihre Niederlassung/Berufssitz haben

  • in ihrem Niederlassungsstaat ist der Beruf entweder reglementiert oder

  • sie können nachweisen, in den vergangenen 10 Jahren mindestens ein Jahr diesen Beruf ausgeübt zu haben

  • sie müssen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besitzen

  • sie müssen ihre Berufsbezeichnung in der Amtssprache ihres Niederlas...

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