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Fraunschiel/Lauber/Mohr

Berufsrecht für Bilanzbuchhalter

dbv

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7041-0856-2

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Dokumentvorschau
Berufsrecht für Bilanzbuchhalter (1. Auflage)

S. 82Kapitel 14: Wie endet eine Berufsberechtigung?

Die Berufsberechtigung erlischt entweder durch eine Aktion des Berufsberechtigten oder der Bilanzbuchhaltungsbehörde.

Die Bilanzbuchhaltungsbehörde hat bei jeder Beendigung die Berufsberechtigung aus dem Register zu löschen.

Wenn Sie nach Beendigung die Berufsberechtigung wieder erlangen wollen, haben Sie die allgemeinen und grundsätzlich auch die fachlichen Voraussetzungen im Zeitpunkt des erneuten Antrages für die öffentliche Bestellung nachzuweisen.

Dasselbe gilt für eine Gesellschaft bzw deren gewerberechtlichen Geschäftsführer.

14.1. Beendigung durch den Berufsberechtigten – Verzicht

Wenn Sie als natürliche Person oder gesetzlicher Vertreter einer Gesellschaft die Berufsberechtigung beenden wollen, dann ist eine schriftliche Verzichtserklärung der Behörde zu übermitteln.

Die Berufsberechtigung endet frühestens mit dem Einlangen dieser Erklärung bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde. Der Berufsberechtigte kann den Zeitpunkt der Beendigung auch für einen Zeitpunkt in der der Zukunft bekannt geben. Eine rückwirkende Beendigung ist nicht möglich!

Tipp

Sie finden die entsprechende Verzichtserklärung im Downloadcenter auf der Webseite der Bilanzbuch...

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